Im Jahre 2007 wurden in der Schweiz 495 von 0-14 Jahren als Mitfahrende in einem Personenwagen verletzt und 2 getötet. Das Risiko, bei einem Unfall schwer verletzt oder getötet zu werden, ist siebenmal grösser, wenn der kleine Mitfahrer nicht angegurtet oder im Kindersitz angeschnallt ist.
Vorschriften für das Mitführen von Kindern
In der Schweiz ist es gesetzliche Vorschrift, dass sich Fahrer und Mitfahrer von Personenwagen während der Fahrt auf allen mit Sicherheitsgurten ausgerüsteten Sitzen angurten.
Seit 1. Januar 2002 müssen alle Kinder unter 7 Jahren mit einer nach ECE-Reglement Nr. 44 geprüften Kinderrückhaltevorrichtung (Babyschale, Kindersitz, Sitzerhöhung) gesichert werden, auch auf den Rücksitzen. Ausserdem dürfen nur noch so viele Kinder mitgeführt werden, wie Plätze bewilligt sind. Kinder von 7 bis 12 Jahren müssen schon seit längerer Zeit mit einer solchen Vorrichtung oder mit den vorhandenen Sicherheitsgurten gesichert werden. bfu und TCS empfehlen jedoch, Kinder bis 12 Jahre und unter 150 cm immer mit einer Rückhaltevorrichtung zu sichern.
Kinder im Auto sichern
Kinderrückhaltesysteme bieten die beste Möglichkeit, Kinder vor schlimmen Unfallfolgen zu schützen. Sie verhindern, dass das Kind bei einem Aufprall wie ein Geschoss durch das Autoinnere geschleudert wird.
Wer Kinder im Auto nicht ausreichend sichert, handelt fahrlässig. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Da der Kinderkopf im Verhältnis zum übrigen Körper eine schwere, grosse Masse darstellt, steigt die Verletzungsgefahr. Die Belastungsgrenze der Halswirbelsäule und der Bauchweichteile eines Kindes liegt weit unter derjenigen der Erwachsenen. Kinder sind daher unbedingt mit speziellen Rückhaltesystemen zu schützen, auch während kurzen Fahrten, denn zwei Drittel der Verletzungen bei Verkehrsunfällen ereignen sich innerorts.
Wichtig
Achten Sie beim Kauf eines Kinderrückhaltesystems unbedingt auf:
ECE-Prüfzeichen
Angabe der Gewichtsklasse,
Vollständige und verständliche Gebrauchs- und Montageanweisung


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